Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum zu gründen, zu erwerben und zu besitzen, verlangt umfangreiche Rechtskenntnisse, die wir Ihnen gerne zu Verfügung stellen.

Sind die Grundsteine für Stockwerkeigentum mittels Begründung, Definition von Wertquoten sowie Aufstellen eines Reglements sinnvoll gelegt worden, lassen sich oftmals schon im Vorfeld spätere Reibungspunkte zwischen einzelnen Stockwerkeigentümern einer Gemeinschaft ausschliessen bzw. regeln.

Bei der Verwaltung von Stockwerkeigentum sehen wir uns als verantwortungsbewussten Partner, welcher die Finanzen im Griff hat, Kontaktstelle für Behörden ist, das Gebäude und die damit verbundenen Unterhalts- wie auch Sanierungsarbeiten überwacht und dem das Wohl der Gemeinschaft oberstes Anliegen ist.


Referenzen